Dr. Gerhard Langemeyer,
Oberbürgermeister der Stadt Dortmund:

"Ihre Kritik der bestehenden Regelungen bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Rahmen des Steuerrechts kann ich gut nachvollziehen. Eine Änderung dieser Regelungen halte ich vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2002 hinsichtlich eingetragener Lebenspartnerschaften für sinnvoll. Ihren Aktivitäten zur vollständigen gesellschaftlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wünsche ich daher viel Erfolg."