
Dr. Gerhard Langemeyer,
Oberbürgermeister der Stadt Dortmund:
"Ihre Kritik der bestehenden Regelungen bezüglich gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften im Rahmen des Steuerrechts kann ich gut nachvollziehen. Eine
Änderung dieser Regelungen halte ich vor dem Hintergrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2002 hinsichtlich eingetragener
Lebenspartnerschaften für sinnvoll. Ihren Aktivitäten zur vollständigen
gesellschaftlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften
wünsche ich daher viel Erfolg." |