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Wolfgang Ulrich und Andreas Borchard |
Wir haben Probleme bei der Umsetzung unserer gemeinsamen
Einkommensteuererklärung gehabt. Über unsere Steuerberaterin wurde
Einspruch erhoben. Wir haben ihr die von euch zirkulierten Hinweise zur
Verfügung gestellt. Dem Einspruch wurde sehr schnell statt gegeben. Die
Frage ist nun, ob es eine Chance gibt, hier die Chancengleichheit
anzubahnen.
Unser Verlust belief sich für 2002 auf ca. 5.000 Euro, da mein Partner
während seines Studiums außer Bafög über kein Einkommen verfügte und ich ein
sehr gutes Einkommen habe. Die Erstattung, sich produzierend aus negativen
Schiffsbeteiligungen u. ä., hätte beim Splitting ca. 13.000 Euro
betragen, so aber nur ca. 8.000 Euro.
Andererseits war und bin ich gegenüber meinem Partner voll zum Unterhalt
verpflichtet. Um ihn nach dem Studium nicht weiter in der
Arbeitslosigkeit zu belassen, wurde er bei mir zum 01.10.03 eingestellt.
Im Februar 2004 wäre er ein Jahr arbeitslos gewesen, und ich wäre zu
Unterhaltszahlungen herangezogen worden. Das lässt sich in unserem Fall
vermeiden, doch wer verfügt sonst über solche Möglichkeiten?
Es ist schwer, in diesem Land Gleichstellung und Gerechtigkeit zu finden.
Zur Erläuterung:
- Beim Arbeitslosengeld II, bei der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung und bei der Sozialhilfe werden Lebenspartner wie Ehegatten
behandelt, das heißt, bei der Prüfung ihrer Hilfebedürftigkeit werden das
Einkommen und das Vermögen des Partners mit berücksichtigt.
- Andererseits werden Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde
behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen
verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre
Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen,
auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit
höheren Beträgen unterstützen.
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