|

Bernd Simon und Gilmar C. Jost |
Mein Freund ist Brasilianer und lebt seit 1998 in Deutschland. Wir sind seit zwei
Jahren verpartnert. Er hatte vor einigen Wochen einen Antrag auf Aufnahme in
eine Privatkrankenversicherung bei der Barmenia gestellt. Er war
bisher bei der Techniker-Krankenkasse versichert. Der Wechsel in eine
private Versicherung stand wegen eines Wechsels in die Selbständigkeit an.
Gestern hat der Versicherungsmakler uns mitgeteilt, dass der Antrag meines
Freundes abgelehnt wurde. Der Makler hat sich daraufhin informell erkundigt
und erfahren, dass es wohl eine interne Anweisung gäbe, Schwule nicht zu
versichern und dass deshalb die Lebenspartnerschaften ein
Ausschlusskriterium sei. Mein Freund hatte im Antrag bei den Angaben zum
Familienstand "verpartnert" handschriftlich vermerkt. Ich hatte ihm auch
noch dazu geraten, da wir keine Falschangabe machen wollten. Aus der
Retrospektive wohl eine naive Torheit.
Damit ist der Sinn der Lebenspartnerschaft wohl pervertiert. Ursprünglich
als Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung gedacht, wird sie nun zur
Diskriminierung missbraucht (Lebenspartnerschaft gleich Schwul gleich
AIDS gleich hohe Kosten).
Zur Erläuterung:
-
Ca. 90 % der privaten Lebens- und Krankenersicherungen diskriminieren schwule
Männer bei Versicherungsabschlüssen. Entweder erfolgt eine verschärfte
Risikoprüfung oder - und das ist die Regel - eine Ablehnung. Die
Versicherungen fragen aber nicht offen, ob ein männlicher Kunde schwul ist,
sondern arbeiten mit Vermutungen. Sie stufen Antragsteller als schwul ein,
wenn sie in einer Lebenspartnerschaft leben oder wenn sie als
Bezugsberechtigte eine Person gleichen Geschlechts benennen. Die Ablehnung
wird gegenüber den Antragstellern nicht begründet.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
|