|

Thomas Miese und Helmut Pesch |
Wir schicken Euch ein Beispiel von Diskriminierung aus der doch „so
toleranten“ Stadt Köln. Hier unser Schreiben an den Oberbürgermeister
Schramma, dessen Verwaltung uns und anderen Lebenspartnern keine
Einkommenssteuerkarten schickt:
Köln, den 30.11.2003
Oberbürgermeister der Stadt Köln
Herr Schramma
Rathaus
50667 Köln
Verpartnerte Lesben und Schwule werden von der Stadt Köln „ausgesteuert“
Sehr geehrter Herr Schramma,
bei offiziellen Anlässen wird oft Köln als weltoffene und tolerante Stadt
unter anderem auch gegenüber Lesben und Schwulen bezeichnet.
Dies ist bei Teilen der Verwaltung wohl noch nicht angekommen.
Wir haben uns im letzten Jahr im historischen Rathaus zu Köln bei einer
sehr gelungenen Trauung - dank eines sehr kompetenten Standesbeamten -
verpartnert.
Ende des letzten Jahres warteten wir, wie auch andere verpartnerte
Freunde von uns, auf die Steuerkarten, um diese beim Arbeitgeber abzugeben.
Nach Rückfrage bei der Stadt Köln, erhielt man als Antwort, das der
Computer den Familienstand „verpartnert“ nicht kenne, würden die
betreffenden Personen ausgesteuert und bekämen automatisch keine Steuerkarte
zugesendet.
Die Löschung von Lesben und Schwulen passt nun nicht so sehr zu Ihrem
gewünschten Image der Stadt.
Besonders ärgerlich ist diese Praxis, da wir ja dank Ihrer Partei - deren
Boykott an der Arbeit am Verpartnerungsergänzungsgesetz im
Vermittlungsausschuss - steuerrechtlich Fremde sind, und sich somit
steuerrechtlich mit unser Verpartnerung keine Änderungen ergeben haben.
Wir bitten Sie, die erforderlichen Stellen anzuweisen, uns und den
anderen „Verpartnerten“ Ihrer Stadt die Steuerkarten automatisch zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Zur Erläuterung:
-
Sprachlich gibt es für den Familienstand "Lebenspartnerschaft"
noch keine angemessene Bezeichnung.
Für behördliche Formulare gilt Folgendes: Die Kurzbezeichnungen
für den Familienstand sind im "Datensatz für das Meldewesen" festgelegt,
der für die Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und an andere
Behörden oder sonstige öffentliche Stellen vorgeschrieben ist. Der Datensatz
wird von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unter
Federführung des Bundesministeriums des Innern herausgegeben und ist mit
Wirkung vom 01.08.2001 wie folgt geändert worden (siehe Blatt 1401 des
Datensatzes):
LD = ledig
VH = verheiratet
VW = verwitwet
GS = geschieden
LP = Lebenspartnerschaft
LV = Lebenspartner verstorben
LA = Lebenspartnerschaft aufgehoben
FU = Familienstand unbekannt
Diese Festlegung ist zwar nur für das Meldewesen verbindlich, wird aber
üblicherweise auch von den anderen Verwaltungen übernommen. Viele
Verwaltungen haben aber ihre Computerprogramme noch immer nicht entsprechend
geändert, obwohl das Bundesverwaltungsgericht inzwischen entschieden hat, dass
der Familienstand "ledig" etwas anderes ist als der Familienstand "Lebenspartnerschaft".
Lebenspartner dürften deshalb in Personaldateien nicht als "ledig" gespeichert
werden. Sei dies doch geschehen, könnten Lebenspartner verlangen, dass die über
sie gespeicherten unrichtigen Daten berichtigt werden.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
|