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Manfred Krakau und Jim Mc Swain
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Unsere Namen sind Manfred Krakau (48 Jahre), pensionierter Beamter der
Bahn AG, und Jim Mc Swain(64 Jahre, Amerikaner und Rentner. Wir leben
teilweise in Essen und einige Monate, soweit es mein Visumstatus
zulässt, in den USA. Wir sind seit 1989 ein Paar und seit zwei Jahren
verpartnert.
Das größte Problem war und ist, eine Krankenversicherung für meinen
Mann zu erhalten. Aufgrund seiner Erkrankungen (Bluthochdruck, Diabetes und
Herzschrittmacher) nimmt ihn keine Versicherung auf. Auch als die
eingetragene Partnerschaft Wirklichkeit wurde, hat sich daran nichts
geändert. Ich erhalte für meinen Mann keine Beihilfe und meine Krankenkasse
(BBKK Wuppertal) lehnt seine Mitversicherung ab, solange das
Ergänzungsgesetz für den öffentlichen Dienst blockiert bleibt.
Weiterhin werden wir beim Familienzuschlag gegenüber Ehepaaren
diskriminiert. Auch steuerrechtlich sind wir noch nicht angeglichen.
Zur Erläuterung:
- Die meisten ausländischen Rechtsordnungen erkennen die
Lebenspartnerschaft nicht an. Manfred Krakau und Jim Mc Swain werden deshalb
in den USA und in den übrigen Ländern wie Fremde behandelt.
- Beamte erhalten für ihre Lebenspartner keine Beihilfe (Ausnahme:
Beamte der Länder Berlin und Schleswig-Hosltein). Die öffentlichrechtlichen
Beamtenkrankenkassen lehnen deshalb eine Mitversicherung von Lebenspartnern
ab.
- Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen
Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den
Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der
erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil
das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
- Lebenspartner werden bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde
behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen
verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre
Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen,
auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit
höheren Beträgen unterstützen.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
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