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Diskriminierungsbeispiele:
Hannelore Keydel und Irmelies Ramacher

 
Hannelore Keydel und Irmelies Ramacher

 

Persönliche Daten:
Hannelore Keydel: 1939 in Berlin geboren - an der Kinder- und Jugendsportschule Mittlere Reife abgelegt– Ausbildung zur Großhandelskauffrau - 1959 nach Leverkusen gezogen. Über den zweiten Bildungsweg 1968 Sportlehrerin - Examen in Köln gemacht. Von 1969 bis 1992 Bundestrainerin im Deutschen Leichtathletikverband. Seit 1993 im Ruhestand.

Irmelies Ramacher: 1954 geboren - in Attendorn/NRW aufgewachsen - nach dem Tode des Vaters mit 10 Jahren bis zur Mittleren Reife im Internat in Fredeburg die Schule besucht. Danach in Dortmund zur Jugend -und Heimerzieherin ausgebildet worden.
Nach dreijähriger Berufszeit und einer Zusatzprüfung das Heilpädagogikstudium abgeschlossen. Später im Internat für Legastheniker in Elze/Niedersachsen gearbeitet.

Kennenlernen und Zusammenleben:
Bis Anfang der 70er Jahre lebten wir jeweils als Single in einer Heterowelt. 1979 lernten wir uns in einer Frauenkneipe kennen und leben seither zusammen.
1983 kauften wir gemeinsam unser Haus in Burgstemmen/ Niedersachsen. Leider wurde Irmelies in dem Jahr auch arbeitslos.
Vollkommen mit Arbeit in unserem Haus und Garten eingedeckt, haben wir die ersten Jahre nie registriert, wie uns die Nachbarn oder der Rest der Welt wahrgenommen hat. Danach haben wir begonnen aktiv am Dorfleben teilzunehmen (Sportverein, DRK, Zeltfeste ect,) Wir haben uns in unserem neuen Lebensraum mit Erfolg integriert.
Im Oktober 2001 haben wir uns beim Standesamt in Nordstemmen die Eingetragene Lebenspartnerschaft beurkunden lassen.
Überwältigend war die positive Reaktion der Menschen unseres Umfeldes bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft am Standesamt! (siehe Foto)

Beginn der politischen Arbeit:
Auf Anfrage hielt Irmelies 1984 an der VHS Hildesheim ein Seminar über Homosexualität, „weil sie die Welt aufklären wollte“. Das war sozusagen der Beginn der politischen Arbeit.
Durch einen Seminarteilnehmer lernten wir Axel Blumenthal kennen, durch Axel wiederum Reinhard usw. usw. und schon waren wir in der Schwul / Lesbischen Welt Niedersachsens. Das führte zum zweiten Start der politischen Arbeit, nämlich die in der SLP (Bundesarbeitsgemeinschaf Schwule und Lesbische Paare).
Bis hierhin hatten wir nie das Gefühl von Diskriminierung empfunden. Mit Beginn der politischen Arbeit wurde das anders, denn nun wurde uns mehr und mehr klar, in wie vielen Lebensbereichen wir benachteiligt waren. Mit der Möglichkeit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sich zwar einiges verbessert, was moralisch ethische Punkte angeht (z. B. Angehörigenstatus), aber in finanzieller Hinsicht bleibt die Benachteiligung deutlich.
Mit dem Hauskauf waren wir für die Problematik des Erbrechtes und der Steuersituation sensibilisiert. Es war die erste Konfrontation in der Auseinandersetzung mit unserer Partnerschaft bzw. Homosexualität auf der Gesetzesebene (Steuerrecht & Erbrecht ).
Uns beschäftigte der Angehörigenstatus sehr, da wir gegenüber dem Gesetz juristisch noch immer als Fremde galten. Da sind nun zum Glück mit dem LPG einige Hürden aus dem Weg geräumt.
Das neue Lebenspartnerschaftsgesetz und das am 01.01.2005 in Kraft getreten Überarbeitungsgesetz bringen uns im Erbrecht und bei der Hinterbliebenversorgung ein Stück voran, aber nur ein Stück.
Die Steuerfreibeträge sind noch immer so ungerecht, wie sie es vorher waren. Auch dies ist eine erhebliche Diskriminierung unserer Lebensform.

 

 

Eingetragene

kinderloses

 

 

 Lebenspartner

Ehepaar

 

Erbmasse

110.000 €

110.000 €

Steuerfreibetrag

5.100 €

307.000 €

 

zu versteuernde Erbmasse

104.900 €

0 €

ca. 23%

  zu zahlende Erbschaftssteuer

ca. 25.000 €

0 €

( Nach unserer Vermögenslage geschätzt )

 

 

Mit diesen Zahlen wollen wir die Situation verdeutlichen, denn nur am praktischen Beispiel wird für Außenstehende die Realität begreifbar.

Aus unserer Sicht sollte in der politischen Landschaft klar sein, dass das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz dringend verabschiedet werden muss, um Ungleichbehandlungen endlich zu beenden.
Ohne Ergänzungsgesetz ist das LPG ein Torso – es fehlt die Gleichstellung mit Ehegatten neben anderen Gesichtspunkten wie gemeinsame Adoption, im Einkommen- und Erbschaftssteuergesetz, in der Besoldung und der Hinterbliebenenversorgung.
Oft sind wir wütend, dass wir überhaupt Diskriminierung erfahren und uns wehren müssen. Wir werden uns weiterhin mit den Medien und der Öffentlichkeit auseinandersetzen und den Umgang damit üben, denn nur durch Üben sind wir „sattelfest“ in unseren Argumenten geworden.

Aus „Ich lebe mit einer Freundin“ wurde „meine Freundin“, wurde meine „Lebensgefährtin“ bis hin zu meiner „Lebenspartnerin“ und manchmal auch zu „meiner Frau“!

 

Zur Erläuterung:

  • Lebenspartner können ein Kind nur als Einzelpersonen adoptieren und die Personensorge nicht gemeinschaftlich ausüben.
    Seit dem 01.01.2005 können zwar Lebenspartner das Kind ihres Partners adoptieren. Diese "Stiefkindadoption" ist aber nur bei leiblichen Kindern des Partners möglich, nicht dagegen bei adoptierten Kindern.
     
  • Lebenspartner werden bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen, auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit höheren Beträgen unterstützen. 
     
  • Während Lebenspartner im Erbrecht wie Ehegatten behandelt werden, gelten sie im Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht weiterhin als Fremde. Sie fallen in die Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG) und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz (§ 19 ErbStG). Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000,00 €, der für Ehegatten gilt, sondern nur auf 5.200,00 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Sie erhalten keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000,00 € zusteht (§ 17 Abs. 1 ErbStG). Ihr Freibetrag für Hausrat einschließlich Wäsche beträgt nicht 41.000,00 € und für andere bewegliche körperliche Gegenstände 10.300,00 €, sondern insgesamt nur 10.300,00 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Wenn ein Lebenspartner gesetzlicher Erbe wird und im Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit dem Erblasser gelebt hat, ist sein fiktiver Zugewinnanspruch nicht steuerfrei (§ 5 ErbStG). Dasselbe gilt für den Voraus nach § 10 Abs. 1 Satz 2 u 3 LPartG. Auch lebzeitige Zuwendungen unter Lebenspartnern im Zusammenhang mit einem inländischen Familienwohnheim sind nicht steuerfrei (§ 13 ErbStG). Das führt in der Regel zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung überlebender Lebenspartner und führt sehr oft dazu, dass sie die Familienwohnung aufgeben müssen.
     
  • Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
     
  • Während Lebenspartner von Angestellten und Arbeitern eine Hinterbliebenrente erhalten, wenn der Partner stirbt, erhalten Lebenspartner von Beamten keine Hinterbliebenpension, weil das Beamtenversorgungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.

 


weitere Diskriminierungsbeispiele...

 

 
 

 

SLP - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule & Lesbische Paare e.V.   BASJ - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen  BEFAH - Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen e.V.  Lesben und Schwule in der SPD   Bündnis 90 / Die Grünen - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik   LSU - Lesben und Schwule in der Union   JuLIs - Junge Liberale   HuK - Homosexuelle und Kirche   VelsPol - Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland   AHsAB - Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
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