Home Diskriminierung Testimonials Unterstützen Gesetze
e-cards Newsletter Links Gästebuch
 

 

Diskriminierungsbeispiele:
Peter Helmecke und Konstantin Petoukhov


Peter Helmecke und
Konstantin Petoukhov
 

Am 28.3.2002 wurde im Standesamt Gelsenkirchen unsere (binationale) Lebenspartnerschaft begründet und beurkundet. Konstantin ist Klavierlehrer ohne Einkommen, und ich (Peter) bin Berufsberater und Beamter im Arbeitsamt Gelsenkirchen. Ich will nur vier Fälle von Diskriminierung nennen, die uns jetzt im Moment bedrücken:

  1. Die Ehefrau meines Kollegen ist im Krankheitsfall abgesichert durch Beihilfe und eine private Krankenversicherung. Für Konstantin gilt nichts dergleichen! Mit der Ablehnung durch meinen Arbeitgeber erhielt ich ein "aufklärendes Schreiben" vom Bundesministerium des Inneren vom 20.9.2001. Darin heißt es u. a.: „(...) Denn das LPartG ist in vielfältigen Bereichen nur dann folgerichtig und reaktionsauslösend, wenn auch die Regelungen des LPartGErgG (vor allem betreffend den dienstrechtlichen Aspekten: Besoldung, Versorgung, allgemeines Beamtenrecht) geltendes Recht geworden sind. (...)“ Na toll, Konstantin. Dann bleib brav gesund, sonst sind wir pleite!
     
  2. Kürzlich war ich (Peter) bei einem sehr angenehmen Beamten des Finanzamtes. Unter anderem sprachen wir auch über unseren vom Finanzamt abgelehnten Antrag auf Zusammenveranlagung und unseren laufenden Einspruch: Bei Eheleuten kein Thema - bei uns trotz gleicher Unterhaltsverpflichtungen aber sehr wohl. Der Einspruch wird abgelehnt. Das Finanzamt kann nichts dazu! Also müssen wir klagen, und wir werden diese "Schikanerunde" mitmachen, die unsere Volksvertreter uns hätten ersparen müssen. Aber egal: Kämpfen wir halt, dann müssen wir uns bei keinem bedanken. Der vorliegende Steuerbescheid aber hat es in sich. Darin heißt es wörtlich: „Aus Grund der in § 5 LPartG normierten gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen kommt lediglich die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen nach § 33a Abs.1 EStG in Betracht.“ Konstantin ist, staatlich bescheinigt, meine außergewöhnliche Belastung. Diese Wortwahl hat doch was, oder?
     
  3. Kürzlich gab ich (Peter) meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Zahlung des Familienzuschlages. Für Eheleute kein Thema. Für uns schon. Denn obwohl es eine EU-Richtlinie gibt, die Gleichbehandlung verlangt, werden wir wohl auch hier vor Gericht klagen müssen.
     
  4. Vor genau einem Jahr bekam Konstantin (russischer Pass) anstandslos innerhalb von 30 Minuten von dem Marokkanischen Konsulat ein Visum für einen Zweiwochenurlaub nach Agadir, weil wir mit unserer Lebenspartnerschaftsurkunde genau so behandelt wurden, wie Eheleute. Bei unserem beabsichtigten Jahreswechselurlaub vor einigen Wochen hätte sich die "Rechtslage" geändert, so die Botschaft, weil Marokko von der Bundesregierung aufgeklärt worden sei und nunmehr anders entscheide. Also wird der Antrag nach Marokko geschickt und das kann über acht Wochen dauern, sozusagen bis nach dem Urlaub.
    P.S.: Das Visum wurde einen Tag vor Abflug erteilt, obwohl der Antrag vom Innenministerium in Marokko noch nicht zurück war. Das alles nach wirklich hartem Kampf - demütigend!

 

Zur Erläuterung:

  • Beamte erhalten für ihre Lebenspartner keine Beihilfe (Ausnahme: Beamte der Länder Berlin und Schleswig-Hosltein). Die öffentlichrechtlichen Beamtenkrankenkassen lehnen deshalb eine Mitversicherung von Lebenspartnern ab.
     
  • Lebenspartner werden bei der Lohn- und Einkommensteuer wie Fremde behandelt, obwohl sie gegenseitig im gleichen Umfang zu Unterhaltsleistungen verpflichtet sind wie Ehegatte. Lebenspartner können deshalb ihre Unterhaltsleistungen nur bis zur Höhe von 7.188 EUR von der Steuer absetzen, auch wenn sie ihren Partner entsprechend ihrer Unterhaltsverpflichtung mit höheren Beträgen unterstützen.
     
  • Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
     
  • Die meisten ausländischen Rechtsordnungen erkennen die Lebenspartnerschaft nicht an. Peter Helmecke und Konstantin Petoukhov werden deshalb in anderen Ländern wie Fremde behandelt.

 


weitere Diskriminierungsbeispiele...

 

 
 

 

SLP - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule & Lesbische Paare e.V.   BASJ - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen  BEFAH - Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen e.V.  Lesben und Schwule in der SPD   Bündnis 90 / Die Grünen - Bundesarbeitsgemeinschaft Schwulenpolitik   LSU - Lesben und Schwule in der Union   JuLIs - Junge Liberale   HuK - Homosexuelle und Kirche   VelsPol - Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland   AHsAB - Arbeitskreis Homosexueller Angehöriger der Bundeswehr

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft   Völklinger Kreis e.V. - Bundesverband schwuler Führungskräfte   Humanistische Union   SeiDu - das Magazin für Jungs und Mädchen - www.seidu.de   Wirtschaftsweiber e.V.
 
Seiten durchsuchen:  

  Seite empfehlen

  Druckversion dieser Seite

 
     
  © 2005 Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)   |   Impressum   |   Haftungsausschluss