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Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes entschloss ich
mich, meinem langjährigen Mann am 2. Mai 2003 zu heiraten, um ihm nach zehn
Jahren zu zeigen, dass ich ihn liebe! Mittlerweile kennen mich viele und
wissen, dass ich schwul bin. Durch meine Namensänderung wurde es den
Kolleginnen und Kollegen bewusster! Ich lebe offen schwul in der
Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern. Dadurch habe ich viel Anerkennung
bekommen.
Die Kehrseite ist, dass viele männliche Kollegen damit nicht umgehen
können und mobben. Sie spielen ein böses Spiel. Zu mir
gewandt: Ja, du machst es gut. Aber hinter meinem Rücken: Was für eine
schwule Sau! Ehrliche Kolleginnen und Kollegen berichten mir dies immer
wieder! Aus „Angst“ vor Diskriminierungen und Anfeindungen durchsuche ich
zum Beispiel keine Delinquenten. Ich habe heute immer noch Bedenken, dass
mir nicht wohlgesonnene Kollegen etwas unterstellen…
Auf der anderen Seite kämpfe ich um meine Rechte. Ich möchte
Familienzuschlag und eine Hinterbliebenenversorgung für meinen
Mann! Obwohl es gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 4 BBesG (Bundesbesoldungsgesetz),
nach einer Einzelprüfung bereits möglich ist, dass ich Familienzuschlag
erhalte, wenn der Partner nicht das Sechsfache des Familienzuschlags der
Stufe 1 verdient, reagierte das zuständige Landesbesoldungsamt erst auf
Nachfragen im Januar 2004. Die EU- Richtlinie 78/2000/EU ist den
Verantwortlichen überhaupt nicht bekannt. Entsprechend der Richtlinie habe
ich meinen Dienstherren aufgefordert, mir eine Hinterbliebenenversorgung und
einen Familienzuschlag gemäß § 40 Abs. 1 Ziffer 1 BBesG zu zahlen, so, wie
den Ehepaaren auch. Bis zum heutigen Datum gibt es dazu keine Reaktion.
Ich bin der festen Überzeugung, dass ich und viele Lesben und Schwule
ihre berechtigten Forderungen einklagen müssen. Ich hoffe, wir finden dazu
gemeinsam die Kraft…
Als Bundessprecher von
VelsPol Deutschland fordere ich alle Kolleginnen und Kollegen in der
Polizei und auch alle Lesben und Schwulen im Land auf, kämpft für eure
Rechte! Klärt eure Freunde und Kollegen auf, dass eine Eingetragene
Lebenspartnerschaft noch lange nicht dasselbe ist wie eine Eheschließung!
Zur Erläuterung:
- Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen
Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den
Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der
erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil
das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
- Während Lebenspartner von Angestellten und Arbeitern eine Hinterbliebenrente
erhalten, wenn der Partner stirbt, erhalten Lebenspartner von Beamten keine
Hinterbliebenpension, weil das Beamtenversorgungsgesetz noch nicht entsprechend
geändert worden ist.
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