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Diskriminierungsbeispiele:
Jörg Claassen und Dirk Meyer-Claassen

 
Jörg Claassen und Dirk Meyer-Claassen

Hallo, das sind wir an unserem Hochzeitstag: Jörg Claassen und Dirk Meyer-Claassen.

Unser persönliches Umfeld hat uns immer so akzeptiert, wie wir sind. Vielleicht liegt dies aber auch an der Stadt Berlin, in der wir leben, aber wohl eher an der sich mehr und mehr liberalisierenden Gesellschaft. Ganz sicher sind diese Fortschritte dem Kampf der Aktivisten der homosexuellen Community zu verdanken, den ohne den engagierten Einsatz für bestimmte Ziele würde es gar keine Fortschritte in der gesellschaftlichen Entwicklung geben. Auf das Lebenspartnerschaftsgesetz würden würden wir wohl immer noch warten.

Seit dem 17. Mai 2002 bin ich mit meinem Ehemann Jörg (so stelle ich ihn immer vor) „verpartnert“. Die umgangssprachlichen Partnerschaftsbezeichnungen aus der „Hetenwelt“ verwenden wir ganz selbstverständlich, denn jeder weiß was gemeint ist.

Der standesamtliche Akt war allerdings nur mit Hindernissen zu erreichen. Schon die Anmeldung der Lebenspartnerschaft im für den Wohnort zuständigen Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wurde wegen der erforderlich „Unterschriftsleistung“ für die Anmeldung beim einzig dafür zuständigen Amtsleiter mehrfach verzögert, da Terminabsprachen wiederholt nicht eingehalten wurden. Ob dies bewusste Diskriminierung war oder einfach nur eine schlampige Arbeitsauffassung blieb unklar. Fazit: Der Amtsleiter hatte eine Dienstaufsichtsbeschwerde am Hals und wir haben uns für den Trauungsakt ein anderes Standesamt ausgesucht.

Leider ging es hier auch nicht ganz nach Wunsch: Unser favorisiertes Standesamt im Hochzeitshotel Schloss Reichenow (www.schlossreichenow.de) im Brandenburgischen Umland von Berlin durfte die Lebenspartnerschaft nur für Brandenburger Einwohner eintragen. Hier wird der Unterschied zur Eheschließung deutlich: Jedes Ehepaar kann in jedem Standesamt in Deutschland die Ehe eingehen. Gefeiert haben wir nach der festlichen Trauung im Standesamt Berlin Mitte trotzdem in Reichenow.

Im beruflichen Umfeld wurde unser Entschluss sehr positiv aufgenommen. Kolleginnen und Kollegen standen nach der Trauung vor dem Standesamt und waren später auch zahlreich zur Feier erschienen. Nach der Namensänderung müssten es dann auch letzten mitbekommen haben, dass der ... . Anfeindungen haben wir beide aber deswegen nie erfahren.

Als Beamter des Landes Berlin informierte ich ganz selbstverständlich meinen Arbeitgeber, indem ich die Lebenspartnerschaftsurkunde vorlegte. Ohne besondere Anstrengungen erhielt ich daraufhin sofort den amtlichen Vordruck für die „Erklärung zum Familienzuschlag“. Auch wenn so nicht gewollt, habe ich Jörg als Ehegatten eingetragen, so wie es bei Hetero-Ehen üblich ist.

Den Bearbeiterinnen tat es persönlich leid, aber die rechtliche Grundlage fehlte, so dass ich keinen Familienzuschlag erhalten soll. Der Widerspruch mit Verweis auf die inzwischen vorhandenen europäischen Richtlinien wurde abgewiesen, da diese nicht zur Gleichstellung der Lebenspartner mit verheirateten Personen verpflichte.

Nach einer Rechtsberatung beim LSVD legte ich Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein (VG 26 A 333.03). Das Land Berlin hat dem Prozess grundsätzliche Bedeutung zugestanden und lässt daher die Prozessführung zentral durch die Senatsinnenverwaltung wahrnehmen. Mal sehen was da rauskommt. Nachdem das Bundesarbeitsgericht im April 2004 für einen Krankenpfleger im öffentlichen Dienst festgestellt hat, dass dieser ungeachtet der Reglungslücke im Tarifvertrag Anspruch auf den Ortszuschlag für Verheiratete hat, bin ich optimistisch, dass entweder der Gesetzgeber oder die Gerichte diese Diskriminierung "verpartnerter" Beamter beenden.

 

Zur Erläuterung:

  • Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat es den Ländern überlassen festzulegen, bei welcher Behörde die Lebenspartnerschaft begründet werden kann. Die meisten CDU/CSU regierten Bundesländer haben nicht das Standesamt, sondern andere Behörden für zuständig erklärt. Außerdem sind die Landesgesetze nicht aufeinander abgestimmt. Deshalb können in einer Reihe von Bundesländern die "Landeskinder" nicht wie Ehegatten auf andere Bundesländer ausweichen.
     
  • Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.

 


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