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Jörg Claassen und Dirk Meyer-Claassen |
Hallo, das sind wir an unserem Hochzeitstag: Jörg Claassen und Dirk
Meyer-Claassen.
Unser persönliches Umfeld hat uns immer so akzeptiert, wie wir sind.
Vielleicht liegt dies aber auch an der Stadt Berlin, in der wir leben, aber
wohl eher an der sich mehr und mehr liberalisierenden Gesellschaft. Ganz
sicher sind diese Fortschritte dem Kampf der Aktivisten der homosexuellen
Community zu verdanken, den ohne den engagierten Einsatz für bestimmte Ziele
würde es gar keine Fortschritte in der gesellschaftlichen Entwicklung geben.
Auf das Lebenspartnerschaftsgesetz würden würden wir wohl immer noch warten.
Seit dem 17. Mai 2002 bin ich mit meinem Ehemann Jörg (so stelle ich ihn
immer vor) „verpartnert“. Die umgangssprachlichen
Partnerschaftsbezeichnungen aus der „Hetenwelt“ verwenden wir ganz
selbstverständlich, denn jeder weiß was gemeint ist.
Der standesamtliche Akt war allerdings nur mit Hindernissen zu erreichen.
Schon die Anmeldung der Lebenspartnerschaft im für den Wohnort zuständigen
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin wurde wegen der erforderlich
„Unterschriftsleistung“ für die Anmeldung beim einzig dafür zuständigen
Amtsleiter mehrfach verzögert, da Terminabsprachen wiederholt nicht
eingehalten wurden. Ob dies bewusste Diskriminierung war oder einfach nur
eine schlampige Arbeitsauffassung blieb unklar. Fazit: Der Amtsleiter hatte
eine Dienstaufsichtsbeschwerde am Hals und wir haben uns für den Trauungsakt
ein anderes Standesamt ausgesucht.
Leider ging es hier auch nicht ganz nach Wunsch: Unser favorisiertes
Standesamt im Hochzeitshotel Schloss Reichenow (www.schlossreichenow.de) im
Brandenburgischen Umland von Berlin durfte die Lebenspartnerschaft nur
für Brandenburger Einwohner eintragen. Hier wird der Unterschied zur
Eheschließung deutlich: Jedes Ehepaar kann in jedem Standesamt in
Deutschland die Ehe eingehen. Gefeiert haben wir nach der festlichen
Trauung im Standesamt Berlin Mitte trotzdem in Reichenow.
Im beruflichen Umfeld wurde unser Entschluss sehr positiv aufgenommen.
Kolleginnen und Kollegen standen nach der Trauung vor dem Standesamt und
waren später auch zahlreich zur Feier erschienen. Nach der Namensänderung
müssten es dann auch letzten mitbekommen haben, dass der ... . Anfeindungen
haben wir beide aber deswegen nie erfahren.
Als Beamter des Landes Berlin informierte ich ganz selbstverständlich
meinen Arbeitgeber, indem ich die Lebenspartnerschaftsurkunde vorlegte. Ohne
besondere Anstrengungen erhielt ich daraufhin sofort den amtlichen Vordruck
für die „Erklärung zum Familienzuschlag“. Auch wenn so nicht gewollt, habe
ich Jörg als Ehegatten eingetragen, so wie es bei Hetero-Ehen üblich ist.
Den Bearbeiterinnen tat es persönlich leid, aber die rechtliche Grundlage
fehlte, so dass ich keinen Familienzuschlag erhalten soll. Der
Widerspruch mit Verweis auf die inzwischen vorhandenen europäischen
Richtlinien wurde abgewiesen, da diese nicht zur Gleichstellung der
Lebenspartner mit verheirateten Personen verpflichte.
Nach einer Rechtsberatung beim LSVD legte ich Klage vor dem
Verwaltungsgericht Berlin ein (VG 26 A 333.03). Das Land Berlin hat dem
Prozess grundsätzliche Bedeutung zugestanden und lässt daher die
Prozessführung zentral durch die Senatsinnenverwaltung wahrnehmen. Mal sehen
was da rauskommt. Nachdem das Bundesarbeitsgericht im April 2004 für einen
Krankenpfleger im öffentlichen Dienst festgestellt hat, dass dieser
ungeachtet der Reglungslücke im Tarifvertrag Anspruch auf den Ortszuschlag
für Verheiratete hat, bin ich optimistisch, dass entweder der Gesetzgeber
oder die Gerichte diese Diskriminierung "verpartnerter" Beamter beenden.
Zur Erläuterung:
- Das Lebenspartnerschaftsgesetz hat es den Ländern überlassen
festzulegen, bei welcher Behörde die Lebenspartnerschaft begründet werden
kann. Die meisten CDU/CSU regierten Bundesländer haben nicht das
Standesamt, sondern
andere
Behörden für zuständig erklärt. Außerdem sind die Landesgesetze
nicht aufeinander abgestimmt. Deshalb können in einer Reihe von
Bundesländern die "Landeskinder" nicht wie Ehegatten auf andere Bundesländer
ausweichen.
- Während verpartnerte Angestellte und Arbeiter, die im öffentlichen
Dienst tätig sind, aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts den
Orts- bzw. Sozialzuschlag für Verheiratete erhalten, wird den Beamten der
erhöhte Familienzuschlag für Verheirate weiterhin verweigert, weil
das Bundesbesoldungsgesetz noch nicht entsprechend geändert worden ist.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
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