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Thomas Arnold und Anthony Eitnier |
Vor 11 Jahren entschied ich mich spontan für einen Sprachkurs in San
Diego in Kalifornien. Diese Entscheidung veränderte mein ganzes Leben, da
ich mich in Tony verliebte. Tony war mein Englischlehrer und nach 3 Monaten
Unterricht waren wir ein Paar. Frisch verliebt sahen wir natürlich nicht die
Komplikationen, die auf uns als gleichgeschlechtliches binationales Paar
zukommen würden. Die größte Hürde für unsere Beziehung war die Tatsache,
dass wir nicht im gleichen Land zusammenleben durften. Weder die USA noch
Deutschland erlaubten, den Partner als Familienangehörigen ins Land zu
holen. Mittlerweile hat sich das in Deutschland mit der Einführung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes geändert. Deshalb sind wir heute in Berlin und
leben seit 04. Dezember 2003 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Der Weg dahin war allerdings lange und steinig. Jahrelang zogen wir von
einem Land ins andere weil wir nicht wussten wohin. Schließlich entschied
ich mich für ein Studium in Amerika, denn nur mit einem Studentenvisum wurde
ich dort „geduldet“. Mein Partner und ich gründeten einen gemeinnützigen
Verein für andere schwule und lesbische binationale Paare. Wir boten
kostenfreie juristische und soziale Beratung an und redeten unentwegt mit
Politikern, um die diskriminierende Gesetzgebung in den USA zu ändern.
Mittlerweile liegt ein Gesetzesentwurf im Kongress vor, der hoffentlich in
den nächsten Jahren zum Gesetz wird.
Da ich als Student nicht arbeiten durfte, gab Tony seine Studienpläne auf
und arbeitete wieder als Englischlehrer. Nach 7 Jahren verzweifelten Kampfes
waren wir allerdings emotional und finanziell am Ende. Mein Studentenvisum
war fast abgelaufen als wir von der Möglichkeit einer Lebenspartnerschaft in
Deutschland erfuhren. Wohl etwas überstürzt gaben wir unser bisheriges Leben
in Kalifornien auf und zogen nach Berlin. Ich wollte mein Studium beenden
und Tony sollte sich für einen lang ersehnten Masterstudiengang in
Sprachwissenschaften einschreiben. Wir dachten die Finanzierung des Studiums
sei geregelt, da Tony als ausländischer „Ehepartner“ eines Deutschen
Anspruch auf BAföG haben sollte. Wie sich herausstellte, gilt diese
Regelung allerdings nicht für ausländische eingetragene Lebenspartner.
Wieder einmal wurden unsere Pläne durchkreuzt.
Mit unserem Umzug nach Deutschland hofften wir auf ein Ende der
Diskriminierung gegenüber uns und allen anderen schwulen und lesbischen
Paaren. Wie sich nun herausstellt, werden wir als Bürger zweiter Klasse
behandelt und erfahren immer noch massive Diskriminierung in vielen
Bereichen. Diese Ungleichbehandlung ist inakzeptabel.
Zur Erläuterung:
- Ausländer erhalten u.a. dann Ausbildungsförderung, wenn ein Elternteil
oder der Ehegatte Deutscher ist. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sind in diesem
Punkt nicht an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst worden. Das war auch
im gescheiterten Ergänzungsgesetz nicht vorgesehen. Deshalb erhalten
Ausländer mit einem deutschen Lebenspartner keine Ausbildungsförderung.
weitere Diskriminierungsbeispiele...
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